AUSLÄNDISCHE SCHÜLER IN DEUTSCHLAND
Keine Aufenthaltserlaubnis für Schulschwänzer
Von Jochen Leffers
Weil drei Kinder ständig die Schule schwänzen, erhält eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo keine Aufenthaltserlaubnis. Das haben Göttinger Richter entschieden. Auch anderswo wächst der Druck auf Schwänzer - Berlin droht ausländischen Schulversagern gar mit Abschiebung.
Sechs Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens waren gegen die Flüchtlingsfamilie bereits eingeleitet worden, trotzdem erschienen drei der fünf Kinder häufig nicht zum Unterricht. Die Stadt Göttingen verweigerte deshalb dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse - zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen urteilte: Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führe zu einer ausreichenden Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen: 1 A 78/08).
Schulflucht: Blaumachen kann heftige Folgen haben
Nach Auffassung der Richter kann die Aufenthaltsgenehmigung nur erteilt werden, wenn der regelmäßige Schulbesuch nachgewiesen werde. Bei drei Kindern sei das nicht der Fall: So habe im Schuljahr 2007/2008 ein Kind 28 Tage gefehlt, davon acht unentschuldigt, bei den beiden anderen Kindern beliefen sich die Fehlzeiten auf 41 und 44 Tage. Zudem sei es mehrfach zu Gewalttätigkeiten und auch Diebstählen gekommen. Eines der Kinder habe auch weder an empfohlenen Sprachförderkursen noch an der Hausaufgabenhilfe teilgenommen, Zeugnisse und Schulbescheinigungen hätten die Kläger "nur sehr bruchstückhaft" vorgelegt. Es liege ein "kontinuierliches Fehlen während der gesamten Schullaufbahn" vor, heißt es im Urteil.
weiter ...
Clip
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen