Sonntag, 7. September 2008

Ausländische Schüler in Deutschland

AUSLÄNDISCHE SCHÜLER IN DEUTSCHLAND

Keine Aufenthaltserlaubnis für Schulschwänzer

Von Jochen Leffers

Weil drei Kinder ständig die Schule schwänzen, erhält eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo keine Aufenthaltserlaubnis. Das haben Göttinger Richter entschieden. Auch anderswo wächst der Druck auf Schwänzer - Berlin droht ausländischen Schulversagern gar mit Abschiebung.

Sechs Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens waren gegen die Flüchtlingsfamilie bereits eingeleitet worden, trotzdem erschienen drei der fünf Kinder häufig nicht zum Unterricht. Die Stadt Göttingen verweigerte deshalb dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse - zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen urteilte: Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führe zu einer ausreichenden Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen: 1 A 78/08).

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Die Eltern sind serbische Staatsangehörige und waren 1992 aus dem Kosovo eingereist. Ihre fünf Kinder wurden allesamt in Deutschland geboren. Die Familie erhielt von der Stadt Göttingen sogenannte Duldungen, die immer wieder erneuert wurden, und beantragte im November 2007 dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse nach der sogenannten Altfallregelung. Die Stadt lehnte das mit der Begründung ab, drei der fünf Kinder schwänzten ständig die Schule; überdies seien weder der Vater noch die Mutter "gewillt, Integrationsleistungen zu erbringen".

Nach Auffassung der Richter kann die Aufenthaltsgenehmigung nur erteilt werden, wenn der regelmäßige Schulbesuch nachgewiesen werde. Bei drei Kindern sei das nicht der Fall: So habe im Schuljahr 2007/2008 ein Kind 28 Tage gefehlt, davon acht unentschuldigt, bei den beiden anderen Kindern beliefen sich die Fehlzeiten auf 41 und 44 Tage. Zudem sei es mehrfach zu Gewalttätigkeiten und auch Diebstählen gekommen. Eines der Kinder habe auch weder an empfohlenen Sprachförderkursen noch an der Hausaufgabenhilfe teilgenommen, Zeugnisse und Schulbescheinigungen hätten die Kläger "nur sehr bruchstückhaft" vorgelegt. Es liege ein "kontinuierliches Fehlen während der gesamten Schullaufbahn" vor, heißt es im Urteil.


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