NOTEN IM NETZ
Lehrerin verliert gegen Spickmich
Erfolg für die Spickmich-Macher: Ein Kölner Gericht wies die Klage einer Gymnasiallehrerin gegen das Lehrerbenotungsportal ab. Ihre Bewertung dort stellt keinen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht dar, urteilten die Richter.
Bisher konnten die Spickmich-Macher aus Köln immer gelassen bleiben, wenn ein Gericht mal wieder darüber entschied, ob ihre Lehrerbenotungen im Internet zulässig sind. Schon eine ganze Reihe von Urteilen hat es zu der Seite gegeben - bisher waren alle für das Portal positiv. So war es auch dieses Mal.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies am Donnerstag die Klage einer Gymnasiallehrerin aus Moers gegen die Internet-Plattform Spickmich zurück. Die Pädagogin war in Berufung gegangen, nachdem sie schon in früheren Instanzen gescheitert war. Die Gymnasiallehrerin hatte bereits im Sommer 2007
Auf Spickmich können Schüler ihren Lehrern in Kategorien wie "motiviert", "faire Prüfungen" oder "beliebt" Noten geben. Seit Februar 2007 haben sich laut der Macher mehr als eine Million Schüler auf Spickmich.de registriert, rund 350.000 Lehrer wurden bislang benotet. Die Durchschnittsnote betrug 2,7. Die Kölner Klägerin landet im Moment bei einer 3,5.
Sie ist weiterhin der Meinung, dass die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer auf Spickmich eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstelle. Zudem handele es sich um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie legte daraufhin eine normale Klage gegen die Veröffentlichung ihrer Daten ein. Auch in diesem Hauptsacheverfahren unterlag sie am 30. Januar vor dem Kölner Landgericht - und nun vor dem Oberlandesgericht.
Spickmich sorgt für "wünschenswerte Transparenz"
Die Richter äußerten sich in ihren Urteilen zum Teil ausführlich zu den Argumenten der Lehrerin - fast immer mit dem gleichen Tenor: Die Seite stelle "keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin" dar, so begründen die Richter ihr Urteil auch am Donnerstag. Es handele sich bei Spickmich vielmehr um Werturteile, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Weiter heißt es in dem Urteil, "dass eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für Schüler und Eltern dienlich sind und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann".
SPICKMICHS NEUER STREICH: HIER ZENSIEREN DIE ELTERN
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Einen Unterlassungsanspruch aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe die Lehrerin ebenfalls nicht: Bei der Angabe von Name, Schule und Unterrichtsfächern handele es sich nicht "um besonders sensible Daten". Sie stammten von der Homepage der Schule und seien von einer öffentlich zugänglichen Quelle entnommen worden.
Zurzeit läuft noch eine weitere Klage gegen die Spickmich-Macher. Eine Duisburger Realschullehrerin
Auf zum Bundesgerichtshof
Die Spickmich-Macher rechnen damit, dass auch die Kölner Gymnasiallehrerin weiter gegen sie klagen wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ das Oberlandesgericht Köln ein Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof zu. Die Lehrerin hatte bereits im Dezember angekündigt, zur Not durch alle Instanzen zu gehen: "Wir überlegen auch, das Bundesverfassungsgericht direkt anzurufen", sagte ein Anwalt der Kanzlei, die die Lehrerin vertritt, bereits im Dezember im SPIEGEL.
Die Spickmich-Macher jubeln über ihre Erfolge: "Das Gericht hat uns erneut gezeigt, wie wichtig die Transparenz ist, die wir durch unsere Seite erreichen", sagt Bernd Dicks, einer der Spickmich-Betreiber.
mer/ddp/AP, dpa
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